Antrag zur Anerkennung der World Financial Organisation*
vom 30. September 2024
Die Verbundsrepublik Gurkistan beantragt die Beratung und Anerkennung der World Financial Organisation (WFO) nach den Grundsätzen der Charta der Konferenz der Nationen. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich über die Analyse und Überwachung der Wechselkurse sowie die technische Unterstützung der Zentralbanken und soll der Annäherung der Staaten auf dem Gebiet des Finanzmarktes dienen. Die übrige Begründung erfolgt mündlich vor der Versammlung der Staatengemeinschaft.
*Der Antrag wurde zunächst in der Landessprache der Verbundsrepublik Gurkistan veröffentlicht. Im Anschluss übersetzte der Dolmetscher-Dienst den Antrag in die Landessprache der übrigen Mitgliedsstaaten.
Mitgliedsstaat | Abstimmungsverhalten | Mitglied (Beitritt)* |
Fürstentum Kaschutistan | Dafür | - |
Fürstentum Eulental | Enthaltung | - |
Sha 'nat Futuna | Dafür | - |
Vereinigte Nordhanarische Kaiserreich | Dafür | - |
Regno di Gran Novara | Enthaltung | - |
Foorbundsrepublik Gurkistan | Dafür | - |
Königreich Lagow | Dafür | - |
Demokratische Volksrepublik Hsinhai | Dagegen | - |
República de Soleado | - | - |
Republik Bergen | Dafür | - |
Óc Eo | - | - |
Républyique de Noraundie | Dafür | - |
Freie Hansestadt Wiedemüde | Dafür | - |
*Nach Abschnitt III Ziffer 1 der Charta der Konferenz der Nationen ist nur der Mitgliedsstaat Mitglied einer Organisation, die ihr freiwillig beigetreten ist und anerkannte. Der Beitritt ist dem Generalsekretariat der Konferenz der Nationen zu notifizieren.