Beratung über die Feststellung der Souveränität der Neuen Androischen Sovietföderation (Montag, 25. November 2024 – Haupthalle der Versammlung)

  • Die Generalsekretärin begibt sich auf ihren Platz und wartet bis alle Vertreter:innen der Konferenz der Nationen eingetreten sind. Heute steht vor allem die erste Aufnahme eines Mitgliedsstaates nach der Konstituierung der Versammlung auf der Agenda der Versammlung. Die Neue Androischen Sovietföderation habe erst kürzlich dem Generalsekretariat die Ratifizierung der Charta der Konferenz der Nationen hinterlegt. Sie tauschte sich noch mit ihrem Berater:innenstab aus – Gerüchten zufolge soll es vor allem um die rechtliche Einordnung der Norandis gehandelt haben. Ausnahmsweise wurde auch als Gast – ohne Stimm-, Antrags- und Rederecht – eine androischen Delegation empfangen und in der heutigen Beratung eingeladen.


    »Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsstaaten der Konferenz der Nationen,

    Дорогие гости из Андро,

    werte Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Gesellschaft,


    ich begrüße Sie ganz herzlichst zur heutigen Tagung der Versammlung der Konferenz der Nationen. Soweit keine Bedenken gegen die vom Generalsekretariat ihnen zugeleitete Tagesordnung besteht würde ich in die Tagesordnung eintreten und die Beratung eröffnen.«


    Sie schaut sich um und bemerkt keine Zwischenrufe oder Anmerkungen Seitens der Delegationen.


    »Dann treten wir in die heutige Tagesordnung ein. Die Neue Androische Sovietföderation notifizierte dem Generalsekretariat*, dass nach den Grundsätzen der Charta der Konferenz der Nationen die Sovietförderation bereit und gewillt ist die Konferenz der Nationen beizutreten. Für den Beitritt in die Konferenz der Nationen bedarf es neben der Ratifizierung durch das legislative Organ des begehrenden Staates – was nach Ansicht des Generalsekretariats auf Grund der weiten innerstaatlichen Autonomie grundsätzlich angenommen wird – auch nach Abschnitt II Ziffer 2 Satz 2 der Charta der Konferenz der Nationen auch die Anerkennung der Souveränität durch die Vollversammlung. Ich eröffne somit die Aussprache; Gegenstand der Aussprache kann auch die Eröffnung des ersten Kriteriums sein. Es gelten die Grundsätze, die bereits im September festgesetzt wurden.*«


    Juliette Duret spricht – wie sonst auch – auf bergisch, einer dreibürgener Mundart die sich auch nicht stark voneinander unterscheidet. Der Dolmeter Dienst übersetzt ihre Ausführungen – und später auch die Ausführungen der Delegationen – jeweils in die entsprechende Landessprache. Damit auch die geladenen Gäste die Debatte verfolgen können wurde anlässlich dieser Beratung auch die Übersetzung ins androische veranlasst.

  • Sie folgt der Debatte und notiert sich einige Stichpunkte. Währenddessen bekommt sie von ihrem Sitzungsassistenten einen Zettel nach vorne gereicht, der einige der aufgeworfenen Fragen beantwortet. Sobald der Delegierte Dschou An zu Ende sprach ergriff Duret erneut das Wort.


    »Wie bereits erwähnt, gewährt die Charta der Konferenz der Nationen den Staaten dieser Welt weitreichende innerstaatliche Autonomie. Diese Autonomien entziehen sich grundsätzlich einer umfassenden Erörterung durch die Staatengemeinschaft, insbesondere in dieser Versammlung. Der Rechtsdienst des Generalsekretariats hat in einem beauftragten Sachstandsbericht festgestellt, dass die Andro'ssche Föderation als Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist. Vielmehr besteht sie als Sowjetföderation fort. Nach Auffassung des Rechtsdienst handelt es dich daher nicht um einen Rechtsnachfolger, sondern um das selbe Völkerrechtssubjekt.

    Diese Einschätzung stützt sich insbesondere auf die Machtübergabe durch Wahlen, deren rechtliche und rechtmäßige Bewertung jedoch bewusst außen vor bleibt und nicht Gegenstand dieser Beratung ist. Die Frage, ob und wie die Sowjetföderation gemäß den Grundsätzen ihres eigenen innerstaatlichen Rechts als Staat begründet wurde oder nicht, gilt es nach Auffassung des Generalsekretariats gerade nicht zu prüfen. Eine solche Prüfung obliegt ganz allein den zuständigen nationalen Gerichten und staatlichen Organen.«

  • Sie beobachtete die Debatte eine Weile. Da es allmählich ziemlich ruhig geworden ist und die Zeit schon fortgeschritten ist schaltete sie ihr Mikrofon ein und begann zu sprechen und das Ende der Aussprache einzuläuten.


    »Da allmählich Ruhe einkehrt und die angemeldete Rednerliste sich erschöpft würde ich ein letztes mal erfragen, ob ein Vertragsstaat noch sich zu Wort melden möchte. Sollte dies nicht der Fall sein, so würde ich die Aussprache schließen und mit der Tagesordnung fortfahren.«


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